Thursday, 22. December 2005
Game Over Brief: IFPI fordert Internet Provider zur strafbaren Handlung auf
Kommentare
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Hat der eidg. Datenschutzbeauftragte dazu schon eine Meinung geäussert? Wenn nicht, sollte man ihn mal anfragen.
Und gleich noch dem eigenen Provider einen Brief schicken, ob er seine Kunden an die IFPI verpfeift oder nicht.
Der Kassensturz ist für solche Themen sicher auch dankbar.
Und gleich noch dem eigenen Provider einen Brief schicken, ob er seine Kunden an die IFPI verpfeift oder nicht.
Der Kassensturz ist für solche Themen sicher auch dankbar.
Nix Kassensturz. 10vor10 von heute, inkl. Fredys Statement
.
Gibts bei sfdrs.ch auch als RealVideo.
Have Phun!
Gibts bei sfdrs.ch auch als RealVideo.
Have Phun!
Jupp, den Fredy hab ich gesehen
.
Bin jetzt gespannt, ob und wie das IFPI auf den 10vor10-Bericht kontert.
Bin jetzt gespannt, ob und wie das IFPI auf den 10vor10-Bericht kontert.
gekontert wird ja traditionell mit einer kleinen Hausdurchsuchung
Weihnachten mit Kantonspolizisten unter dem geschmückten Baum ist doch einfach am schönsten
Die IFPI-Juristen können dazu Weihnachtslieder singen.
Ihr File-Share kommet oh kommet doch all ...
Frohes Fest!
Nik
Weihnachten mit Kantonspolizisten unter dem geschmückten Baum ist doch einfach am schönsten
Die IFPI-Juristen können dazu Weihnachtslieder singen.
Ihr File-Share kommet oh kommet doch all ...
Frohes Fest!
Nik
Gar so abwegig ist das Schreiben der IFPI nicht. Die Haftung der Provider wird in Europa immer weiter ausgeweitet und der Upload von urheberrechtlich geschützter Musik ist nun einmal illegal. Die Provider wären sicherlich gut beraten offensichtliche Rechtsverletzungen selbst rechtzeitig abzustellen.
mich interessiert einfach wirklich mal wieso diese verbände immer so gegen kleine schwarzbrenner vorgehen? was bringt es die kleinen zu kriminalisieren??? nix... nur verärgerte kunden!
pff...
grüsse mo
pff...
grüsse mo
das doofe am ganzen ist, dass downloaden in der schweiz völlig legal ist, wenn man was runterlädt, aber nichts sharet. man konsultiere dazu das schweizerische urheberrechtsgesetz, wem also nicht einmal nachgewiesen kann, dass er files zum upload angeboten hat, hat rein gar nichts zu befürchten, sogar dann wenn er nachweislich gigabytes an daten RUNTERgeladen hat.
Ein aspekt der leider viel zu selten zur diskussion kommt, weiss dass auch erst seit mir das ein rechtsprofessor gezeigt hat.
Ein aspekt der leider viel zu selten zur diskussion kommt, weiss dass auch erst seit mir das ein rechtsprofessor gezeigt hat.

Leserbrief im Landboten zur Bruderhaus-Verkehrsproblematik





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