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WOZ: ÜPF (Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr des Bundes) sei technisch «völlig inkompetent»
von Fredy Künzler
Letzte Woche war in der WOZ (Wochenzeitung) ein brisanter Artikel mit dem Titel "Überforderte Überwacher" zu lesen. Massiv die Vorwürfe der WOZ an den ÜPF (Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr), die Stelle in der Bundesverwaltung, die für die Umsetzung des BÜPF respektive VÜPF zuständig ist:
Letzte Woche war in der WOZ (Wochenzeitung) ein brisanter Artikel mit dem Titel "Überforderte Überwacher" zu lesen. Massiv die Vorwürfe der WOZ an den ÜPF (Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr), die Stelle in der Bundesverwaltung, die für die Umsetzung des BÜPF respektive VÜPF zuständig ist:
«Die haben zu viele amerikanische Polizeiserien geguckt», sagt ein Mitarbeiter eines Internetproviders. Er spricht vom Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr des Bundes. Kurz: ÜPF. In der Providerszene geniesst dieser Dienst einen schlechten Ruf: Er sei «technisch inkompetent», bedrohe die kleinen Firmen in ihrer Existenz und verfüge über zu viel Macht. [...] Der ÜPF kann durch von ihm verfasste technische Richtlinien neue Arten der Kommunikationsüberwachung einführen. So werden faktisch neue Arten des Eingriffs in die Grundrechte Betroffener geschaffen, ohne dass dem ein demokratischer Gesetzgebungsprozess zugrunde liegt. Derzeit wird das Überwachungsgesetz BÜPF zwar revidiert (ein Entwurf befindet sich in der Vernehmlassung), aber statt dass er die Ergebnisse dieses Prozesses abwarte, sei der ÜPF in seinem Eifer nicht zu bremsen, so ein Kritiker: «Die sind Legislative und Exekutive in Personalunion und werden ihrerseits von niemandem ernsthaft kontrolliert.»Der ÜPF wollte zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen:
Die WOZ hätte den Zuständigen des Diensts Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr gerne in einem Interview mit den Vorwürfen konfrontiert. Es gab aber nur vorgefertigte schriftliche Antworten. [...]
Geschrieben von Fredy Künzler
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Tags für diesen Artikel: bund, BÜPF, dba, eidgenossenschaft, EJPD, fernmeldegesetz, VÜPF, woz, überwachung, ÜPF
Monday, 20. July 2009
Echtzeit-Überwachung: es gibt noch andere geheime Richtlinien
von Fredy Künzler
Langsam wird der Überwachungswahn der Beamten in Bern unheimlich. Der Tages-Anzeiger enthüllte am letzten Samstag (, dass weitere "vertrauliche" Richtlinenen zur Mobilnetz-Überwachung (GSM / UMTS) bestehen, neben deren durch die WOZ veröffentlichten Dokumente zur Echtzeit-Internet-Überwachung. (PDFs der Printausgaben von Tages-Anzeiger und dem selben Artikel im Bund). Das Echo in Presse (20min, inside-it) und Blogs (BloggingTom, Dobszay's, Journalistenshredder und andere) ist entsprechend enorm.
Die Öffentlichkeit soll scheinbar gezielt im Dunkeln gelassen werden, nur so kann man sich das Vorgehen des EJPD erklären. Auch der Erklärungsversuch von EJPD Sprecher Georg Balmer ist dürftig:
Dabei wäre dringend eine politische Diskussion notwendig. Das derzeit gültige BÜPF (Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) wurde im Oktober 2000 veröffentlicht und ist seit 2002 in Kraft. Das Gesetz ist also faktisch uralt - berücksichtigt man, dass innerhalb dieser verhältnismässig kurzen Zeit die Internetnutzung von Rand- zum Massenphänomen geworden ist. Deshalb ist es politisch nicht haltbar, wenn das EJPD behauptet, "es handle sich nur um eine technische Anpassung der Richtlinien", im Gegenteil: wir brauchen ein neues Internetgesetz! Selbstverständlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum, aber die Überwachung unbescholtener BürgerInnen und Bürger "bei Verdachtsmomenten" ist für einen freiheitlichen Staat nicht opportun. Eine Überwachung darf meines Erachtens nur bei sehr schweren Delikten vorgenommen werden, und MP3-Freeloading (lies: Verstösse gegen das Urheberrechtsgesetz) gehören definitiv nicht dazu. Die Musikindustrie respektive deren Verband IFPI reibt sich nämlich bereits die Hände ob der neuen Richtlinie, wie Digichris bloggt. Bekanntlich scheut sich die IFPI überhaupt nicht, massenweise Strafanzeigen gegen MP3-Freeloader einzureichen. Mit der staatlich inzenierten Echtzeit-Internet-Überwachung liesse sich der Betrieb eines Tauschbörsen-Programms natürlich hieb- und stichfest beweisen, doch bekanntlich ist der Download von MP3-Files und Filmen weiterhin legal, auch wenn das IFPI nicht wahrhaben möchte.
Doch der Widerstand gegen das Ansinnen wächst: in Facebook gibt es bereits zwei Gruppen, die sich kurz nach der brisanten WOZ-Veröffentlichung formiert haben: Echtzeitbespitzelung NEIN, NO - NEVER AGAIN!" und Gegen Überwachung durch den Staat im Internet.

Nachtrag (16:28 Uhr): das "Fichenaffäre 2.0" Logo stammt von planetknauer.net - dankeschön!
Langsam wird der Überwachungswahn der Beamten in Bern unheimlich. Der Tages-Anzeiger enthüllte am letzten Samstag (, dass weitere "vertrauliche" Richtlinenen zur Mobilnetz-Überwachung (GSM / UMTS) bestehen, neben deren durch die WOZ veröffentlichten Dokumente zur Echtzeit-Internet-Überwachung. (PDFs der Printausgaben von Tages-Anzeiger und dem selben Artikel im Bund). Das Echo in Presse (20min, inside-it) und Blogs (BloggingTom, Dobszay's, Journalistenshredder und andere) ist entsprechend enorm.Die Öffentlichkeit soll scheinbar gezielt im Dunkeln gelassen werden, nur so kann man sich das Vorgehen des EJPD erklären. Auch der Erklärungsversuch von EJPD Sprecher Georg Balmer ist dürftig:
«Der Inhalt war im Interesse der Strafverfolgungsbehörden nicht für die Öffentlichkeit bestimmt», denn es würden im Dokument auch prozessuale und technische Informationen erwähnt. Zudem habe die neue Richtlinie einen langen Vorlauf gehabt. Das sei nichts Spezielles. Die Anhörung der Provider stelle sozusagen den Zieleinlauf dar.Es scheint, als wäre die "vertrauliche" Vernehmlassung eine Art Alibiübung. "Zieleinlauf" heisst eigentlich nichts anderes, als dass die Provider vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Die Rechtsbelehrung (lies: Rekursmöglichkeiten) zu den neuen Richtlinien fehlt denn auch und ist "auch nicht vorgesehen" gemäss EJPD.
Dabei wäre dringend eine politische Diskussion notwendig. Das derzeit gültige BÜPF (Bundesgesetz vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs) wurde im Oktober 2000 veröffentlicht und ist seit 2002 in Kraft. Das Gesetz ist also faktisch uralt - berücksichtigt man, dass innerhalb dieser verhältnismässig kurzen Zeit die Internetnutzung von Rand- zum Massenphänomen geworden ist. Deshalb ist es politisch nicht haltbar, wenn das EJPD behauptet, "es handle sich nur um eine technische Anpassung der Richtlinien", im Gegenteil: wir brauchen ein neues Internetgesetz! Selbstverständlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum, aber die Überwachung unbescholtener BürgerInnen und Bürger "bei Verdachtsmomenten" ist für einen freiheitlichen Staat nicht opportun. Eine Überwachung darf meines Erachtens nur bei sehr schweren Delikten vorgenommen werden, und MP3-Freeloading (lies: Verstösse gegen das Urheberrechtsgesetz) gehören definitiv nicht dazu. Die Musikindustrie respektive deren Verband IFPI reibt sich nämlich bereits die Hände ob der neuen Richtlinie, wie Digichris bloggt. Bekanntlich scheut sich die IFPI überhaupt nicht, massenweise Strafanzeigen gegen MP3-Freeloader einzureichen. Mit der staatlich inzenierten Echtzeit-Internet-Überwachung liesse sich der Betrieb eines Tauschbörsen-Programms natürlich hieb- und stichfest beweisen, doch bekanntlich ist der Download von MP3-Files und Filmen weiterhin legal, auch wenn das IFPI nicht wahrhaben möchte.
Doch der Widerstand gegen das Ansinnen wächst: in Facebook gibt es bereits zwei Gruppen, die sich kurz nach der brisanten WOZ-Veröffentlichung formiert haben: Echtzeitbespitzelung NEIN, NO - NEVER AGAIN!" und Gegen Überwachung durch den Staat im Internet.

Nachtrag (16:28 Uhr): das "Fichenaffäre 2.0" Logo stammt von planetknauer.net - dankeschön!
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Tags für diesen Artikel: büpf, dba, echtzeit, ejpd, fichenaffäre 2.0, internetüberwachung, isc-ejpd, provider, realtime, woz, überwachung
Thursday, 16. July 2009
Die WOZ zur geplanten Real-Time Internet Überwachung durch das EJPD
von Fredy Künzler
Eigentlich war die Vernehmlassung im kleinen Kreis geplant. "Vertraulich" steht auf den am 9. Juni 2009 vom ISC-EJPD an die Internet Provider der Schweiz verschickten Dokumenten: Einladung zur Vernehmlassung betreffend der neuen IP-Richtlinie des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr. Doch die WOZ (Wochenzeitung) macht das Ansinnen des EJPD (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement) öffentlich. Man will Internet-Verkehr von verdächtigen Personen real-time überwachen können. Dazu wollen die Behörden den Schweizer ISPs einen riesigen Aufwand samt Kostenfolge aufbürden, obwohl der Nutzen dieser Realtime Überwachung höchst umstritten sind. Ein vollständiger Mittschnitt verschlüsselter Daten wie VPN Verbindungen oder PGP-Emails nützt gar nichts, im Gegenteil, es ist bloss Datenmüll. Und bekanntermassen sind "Internet-Gangster" nicht dumm.
Dass kleinere Internet-Provider finanziell gar nicht in der Lage sind, die verlangten Massnahmen umzusetzen, habe ich in meinem Zitat im WOZ Artikel bereits gesagt. Die Programmierung einer solchen Überwachungslösung verursacht schnell einen Aufwand von einem bis drei Mannjahren, oder der Provider kauft sich für vermutlich einen 6-stelligen Betrag - Zitat eines anderen Providers der Titelseite der WOZ-Printausgabe - "... eine Überwachungstechnologie, die Anbieter wie Nokia Siemens in Ländern wie dem Iran im grossen Stil getestet haben".
Die unüblich kurze, mittlerweile abgelaufene Vernehmlassungsfrist von bloss drei Wochen ist meiner Ansicht nach eine politische Frechheit (ich habe sie wegen meinem Vaterschaftsurlaub komplett verpasst), und es kommt noch besser: der zuständige Mitarbeiter beim ISC-EJPD (Informatik Service Center des EJPD) ist gar nicht erreichbar, und seine Stellvertretung war auch schwierig zu erreichen. Die technischen Dokumente, die bei woz.ch ebenfalls downloadbar sind [ Technical Guidelines] [ Organisational and administrative requirements ], lesen sich wie theoretische Whitepapers der übleren Sorte. Keine Vorschläge zur Implementation, keine Best-Practice Sample-Configs. Man hat das Gefühl, beim ISC-EJPD sitzten bloss Schreibtisch-Täter, die noch nie an einer Cisco-Konsole gesessen haben. Es ist mir schleierhaft, wie ein 3-Mann-Frau Provider (und von diesen gibt es viele in der Schweiz!) diese vorgeschlagenen Richtlinien umsetzen sollen.
Die politische Komponente der Real-Time Internet-Überwachung ist natürlich auch zu diskutieren. Sollen harmlose MP3-Freeloader staatlich überwacht werden? Die Musikindustrie scheut sich bekanntlich nicht, Strafanzeigen einzureichen - und die Überwachung kann bei "Verdachtsmomenten" angeordent werden. Oder viel genereller: Wieviel Big-Brother wollen wir eigentlich in der Schweiz haben? Soll der Staat Inhalte im Internet zensurieren können? Und hat man aus der seinerzeitigen Fichenaffäre eigentlich etwas gelernt? All diese Aspekte zeigen doch, dass eine "vertrauliche Vernehmlassung" politisch nicht statthaft ist.
Eigentlich war die Vernehmlassung im kleinen Kreis geplant. "Vertraulich" steht auf den am 9. Juni 2009 vom ISC-EJPD an die Internet Provider der Schweiz verschickten Dokumenten: Einladung zur Vernehmlassung betreffend der neuen IP-Richtlinie des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr. Doch die WOZ (Wochenzeitung) macht das Ansinnen des EJPD (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement) öffentlich. Man will Internet-Verkehr von verdächtigen Personen real-time überwachen können. Dazu wollen die Behörden den Schweizer ISPs einen riesigen Aufwand samt Kostenfolge aufbürden, obwohl der Nutzen dieser Realtime Überwachung höchst umstritten sind. Ein vollständiger Mittschnitt verschlüsselter Daten wie VPN Verbindungen oder PGP-Emails nützt gar nichts, im Gegenteil, es ist bloss Datenmüll. Und bekanntermassen sind "Internet-Gangster" nicht dumm.Dass kleinere Internet-Provider finanziell gar nicht in der Lage sind, die verlangten Massnahmen umzusetzen, habe ich in meinem Zitat im WOZ Artikel bereits gesagt. Die Programmierung einer solchen Überwachungslösung verursacht schnell einen Aufwand von einem bis drei Mannjahren, oder der Provider kauft sich für vermutlich einen 6-stelligen Betrag - Zitat eines anderen Providers der Titelseite der WOZ-Printausgabe - "... eine Überwachungstechnologie, die Anbieter wie Nokia Siemens in Ländern wie dem Iran im grossen Stil getestet haben".
Die unüblich kurze, mittlerweile abgelaufene Vernehmlassungsfrist von bloss drei Wochen ist meiner Ansicht nach eine politische Frechheit (ich habe sie wegen meinem Vaterschaftsurlaub komplett verpasst), und es kommt noch besser: der zuständige Mitarbeiter beim ISC-EJPD (Informatik Service Center des EJPD) ist gar nicht erreichbar, und seine Stellvertretung war auch schwierig zu erreichen. Die technischen Dokumente, die bei woz.ch ebenfalls downloadbar sind [ Technical Guidelines] [ Organisational and administrative requirements ], lesen sich wie theoretische Whitepapers der übleren Sorte. Keine Vorschläge zur Implementation, keine Best-Practice Sample-Configs. Man hat das Gefühl, beim ISC-EJPD sitzten bloss Schreibtisch-Täter, die noch nie an einer Cisco-Konsole gesessen haben. Es ist mir schleierhaft, wie ein 3-Mann-Frau Provider (und von diesen gibt es viele in der Schweiz!) diese vorgeschlagenen Richtlinien umsetzen sollen.
Die politische Komponente der Real-Time Internet-Überwachung ist natürlich auch zu diskutieren. Sollen harmlose MP3-Freeloader staatlich überwacht werden? Die Musikindustrie scheut sich bekanntlich nicht, Strafanzeigen einzureichen - und die Überwachung kann bei "Verdachtsmomenten" angeordent werden. Oder viel genereller: Wieviel Big-Brother wollen wir eigentlich in der Schweiz haben? Soll der Staat Inhalte im Internet zensurieren können? Und hat man aus der seinerzeitigen Fichenaffäre eigentlich etwas gelernt? All diese Aspekte zeigen doch, dass eine "vertrauliche Vernehmlassung" politisch nicht statthaft ist.
Geschrieben von Fredy Künzler
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Tags für diesen Artikel: büpf, dba, echtzeit, ejpd, internetüberwachung, isc-ejpd, provider, realtime, woz, überwachung
Sunday, 8. October 2006
Behörden-Trojaner für die VoIP Überwachung
von Fredy Künzler
Die Sonntagszeitung malt heute schwarz:
Abhilfe soll jetzt ein behördlich authorisierter Trojaner schaffen, der den Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf Skype und andere VoIP Gespräche ermöglichen soll:
Wenn man dann aber schon dabei ist, dann sollen auch die Vorschriften bezüglich Notruf-Dienste zeitgemäss gestaltet werden, wie das Skype-Gründer Niklas Zenström in einem Vortrag forderte (Slides 21 bis 29):
(Danke Adrian für den Hinweis auf den Sonnagszeitung-Artikel).
Die Sonntagszeitung malt heute schwarz:
Schweizer Strafermittler und das Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (Uvek) prüfen den Einsatz von Spionagesoftware zum Abhören von Internettelefonaten. Telecomfirmen und Internetanbieter sollen die als Trojaner bezeichneten Programme auf die PCs von Verdächtigen transportieren, um bei VoIP-Gesprächen mitlauschen zu können.Wieder mal ein Rückfall ins 1984. Gemäss dem Bericht sollen Serviceprovider einmal mehr Helfershelfer für die Strafverfolgungsbehörden werden. Dass Telefonate unbescholtener Bürger teilweise systematisch abgehört werden, weiss man spätestens seit den Skandalen in den USA und Italien. Warum das mit Skype und Sip-basiertem VoIP nicht ganz so einfach ist, berichtete vor bald einem Jahr 10vor10 in einem sehenswerten Beitrag.
Abhilfe soll jetzt ein behördlich authorisierter Trojaner schaffen, der den Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf Skype und andere VoIP Gespräche ermöglichen soll:
[...] Weniger aufwändig und riskant ist die zweite Variante: Internetanbieter schicken den Trojaner im Datenstrom verborgen auf die Zielrechner.Wisst ihr was? Ihr könnt mich mal. Denn
[...] im Bundesgesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), das seit 1. Januar 2002 gilt, ist Internettelefonie nicht berücksichtigt.Bin zwar kein Jurist, vermute aber, dass da der Gesetzesbuchstabe schon sehr sehr gedehnt wurde.
Laut Charles Gudet, dem Leiter des Dienstes für Besondere Aufgaben (DBA) im Uvek, fehlt dem Bund eine klare Rechtsgrundlage für den Einsatz von Trojanern. Kantonale und eidgenössische Strafprozessordnungen würden dagegen den Einsatz von Software-Wanzen erlauben: «Sie fallen hier unter die Regelungen betreffend Überwachungen mit technischen Überwachungsgeräten.»
Bei der Überwachung von Anrufen übers herkömmliche Telefonnetz treten die Ermittler nicht selbst an die Telecomfirmen heran. Diese Aufgabe übernimmt der DBA. Er weist die Telefongesellschaften an, welche Rufnummern abgehört werden sollen, und leitet anschliessend die Tonaufnahmen an die Ermittler weiter.Die nächste Revision des BüPF wird kaum mehr lange auf sich warten lassen, um der Entwicklung der Internet-Kommunikation Rechnung zu tragen.
Anders bei VoIP. Weil die Überwachung von Internettelefonaten im Bundesgesetz nicht geregelt ist, fragen sich die Strafverfolger grosser Kantone wie Zürich und Bern, ob hier der DBA ebenfalls eingeschaltet werden muss. «Das ist unter den heutigen Voraussetzungen nicht zwingend», sagt der Berner Staatsanwalt Roland Kerner.
Wenn man dann aber schon dabei ist, dann sollen auch die Vorschriften bezüglich Notruf-Dienste zeitgemäss gestaltet werden, wie das Skype-Gründer Niklas Zenström in einem Vortrag forderte (Slides 21 bis 29):
(Danke Adrian für den Hinweis auf den Sonnagszeitung-Artikel).
Geschrieben von Fredy Künzler
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Leserbrief im Landboten zur Bruderhaus-Verkehrsproblematik





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