von Fredy Künzler
Hatte heute die Ehre, für die Branche als Sprecher im
10vor10 dem Bundesrat die Meinung zu sagen. Der
Null-Entscheid des Bundesrats, kein Gesetz über die Verantwortlichkeit bezüglich illegaler Inhalte im Internet zu schaffen, ist oberschwach. Der Bundesrat stiehlt sich regelrecht aus der Verantwortung. Diese Haltung teilt auch
Strafrechts-Professor Christian Schwarzenegger von der Uni Zürich, und bekräftigt dies
im Interview mit dem Tages-Anzeiger:
Tagi: Was sind die Folgen für die Provider?
Prof. Schwarzenegger: Der Entscheid ist für die Provider negativ. Diese stehen nun permanent mit einem Bein im Gefängnis. Ich erwarte, dass die Branche zur Verhinderung von Strafuntersuchungen und negativen Schlagzeilen selbst bei zweifelhaften Hinweisen den Zugang zu entsprechenden Seiten sperren wird. Auch Auktionsplattformen und Suchmaschinen sind nach derzeitiger Rechtslage keineswegs vor Strafverfolgung sicher.
Dass das Thema äusserst komplex ist, steht ausser Debatte. Dass der Bundesrat sich der Sache aber nicht vernünftig annehmen will, ist nicht sonderlich vertrauenserweckend, und die Begründung dazu ist geradezu ein Hohn:
[...] Er [der Bundesrat] ist am Mittwoch ferner zum Schluss gelangt, dass die geltende allgemeine Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Provider genügt, um die Netzwerkkriminalität wirksam bekämpfen zu können. Eine neue, ausdrückliche Regelung würde nicht die Wirksamkeit der Strafverfolgung erhöhen, sondern lediglich den Interessen von Vertretern der Providerbranche an einer weitergehenden Entlastung ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit dienen. [...]
Dafür unterstützt der Bundesrat eine Motion der
hier zu
zweifelhafter Ehre gekommenen Nationalrätin
Glanzmann-Hunkeler:
[...] ... und Ratifikation der Cybercrime-Konvention
Der Bundesrat beantragt auch die Annahme der Motion von Glanzmann-Hunkeler (07.3629), die eine Ratifikation der Europaratskonvention über die Cyber-Kriminalität fordert. Die schweizerische Rechtsordnung entspricht den Anforderungen dieser Konvention zur Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität weitgehend; zurzeit wird der Anpassungsbedarf im Straf- und Strafprozessrecht vertieft geprüft. Die Umsetzung der Konvention ist damit bereits in die Wege geleitet worden.
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