Tuesday, 16. November 2010
Hostingprovider vs. Switchplus - der Statusbericht
von Fredy Künzler
Seit einiger Zeit bietet der .ch Registrar SWITCH unter dem Markennamen "Switchplus" kommerzielle Hosting-Dienstleistungen an, und bewirbt diese auch prominent auf der SWITCH Website. Daran haben die Schweizer Provider naturgemäss wenig Freude, und man hat sich zum Widerstand gegen SWITCH respektive Switchplus formiert und versucht mit Verfügungen und Klagen der Noch-Monopolist der .ch Toplevel-Domain von diesen Aktivitäten abzubringen. Noch-Monopolist deshalb, weil die Verwaltung der .ch Topleveldomain nur noch bis 2015 bei SWITCH verbleiben soll. Claudius Röllin vom Provider Hostpoint, der das Verfahren der Hosting-Provider gegen Switchplus koordiniert, fasst folgendermassen zusammen:
Seit einiger Zeit bietet der .ch Registrar SWITCH unter dem Markennamen "Switchplus" kommerzielle Hosting-Dienstleistungen an, und bewirbt diese auch prominent auf der SWITCH Website. Daran haben die Schweizer Provider naturgemäss wenig Freude, und man hat sich zum Widerstand gegen SWITCH respektive Switchplus formiert und versucht mit Verfügungen und Klagen der Noch-Monopolist der .ch Toplevel-Domain von diesen Aktivitäten abzubringen. Noch-Monopolist deshalb, weil die Verwaltung der .ch Topleveldomain nur noch bis 2015 bei SWITCH verbleiben soll. Claudius Röllin vom Provider Hostpoint, der das Verfahren der Hosting-Provider gegen Switchplus koordiniert, fasst folgendermassen zusammen:
SWITCH - 1 Jahr Vorprüfung durch die WettbewerbskommissionDie WEKO hält sich auf Anfrage bedekt: "Zu einem laufenden Verfahren kann die WEKO keine Auskunft geben, respektive kann gar nicht bestätigen, ob überhaupt ein Verfahren stattfindet." Auch das BAKOM hat sich bislang noch nicht verlauten lassen. Geäussert hat sich hingegen der Bundesrat in der Antwort auf eine Interpellation von Nationalrätin Nathalie Rickli, allerdings verweist er im wesentlichen bloss auf eine Untersuchung, die das BAKOM durchführen würde:
Am 2. Oktober 2010 jährte sich die Anzeige von 10 Internet Service Providern gegen SWITCH bei der Eidg. Wettbewerbskommission zum ersten Mal. Noch immer ist die Wettbewerbskommission mit der Vorprüfung der Angelegenheit befasst und hat nicht entschieden, ob sie ein formelles Verfahren eröffnen will. Gegenstand der Anzeige ist der Missbrauch von Marktmacht durch die Registerbetreiberin SWITCH beim Markteintritt ihrer Tochtergesellschaft switchplus.
Bereits zuvor hatten die Internet Service Provider an 25. September 2009 beim Handelsgericht des Kantons Zürich ein superprovisorisches Verbot erlangt und der SWITCH damit verboten, auf ihrer Homepage Werbung für switchplus in Alleinstellung zu machen. Erstmals machte damit ein Zivilgericht in der Schweiz von der Möglichkeit Gebrauch, den kartellrechtswidrigen Missbrauch von Marktmacht durch eine superprovisorische Massnahme zu unterbinden.
Die Wettbewerbskommission stellte sich in der Folge auf den Standpunkt, dass sie während der Dauer der zivilrechtlichen Auseinandersetzung keine Untersuchung eröffne. Weil im Zivilverfahren die von den Internet Service Providern vermuteten anderen Missbrauchshandlungen (insb. die Quersubventionierung von switchplus) nicht eingeklagt werden konnten, verzichteten die Internet Service Provider im Juni dieses Jahres darauf, das Zivilverfahren fortzusetzen. Die Massnahme des Handelsgerichts des Kantons Zürich trat damit ausser Kraft. Seither hat die Wettbewerbskommission noch immer nicht entschieden, ob sie eine formelle Untersuchung anheben will.
SWITCH ging in der Zwischenzeit zum Gegenangriff über und verklagte die Internet Service Provider beim Handelsgericht des Kantons Aargau auf Schadenersatz aus der angeblich unrechtmässig erlangten vorsorglichen Massnahme. Die Internet Service Provider haben Abweisung der Klage beantragt.
Auch das BAKOM hatte sich auf Anzeige von Internet Service Providern mit dem Geschäftsgebaren von SWITCH befasst. Bisher hat das BAKOM allerdings nicht bekanntgegeben, was das Resultat dieser Untersuchung ist und ob der SWITCH gegebenenfalls Auflagen gemacht wurden."
Ebenfalls schaltet die Switchplus seit neustem auch Werbung wie z.B. im PCtipp. Eine 1/1 Print Seite kostet im Normalfall ca. 10.000 CHF. Es kommt natürlich immer mehr die Frage auf, wie das alles finanziert wird, ohne Quersubventionierung durch seitens SWITCH Stiftung.
[...] Der Stiftung Switch wurde die Aufgabe der Verwaltung und Zuweisung der ".ch"-Domain-Namen jedoch vom Bakom übertragen. Sie muss diese öffentliche Aufgabe namentlich unter Einhaltung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung wahrnehmen. Das Bakom ist dabei, eingehend zu prüfen, ob dies in Bezug auf die Gründung von Switchplus, die sehr plötzlich und ohne vorherige Rücksprache mit dem Bakom erfolgte, wirklich der Fall ist. [...]Man stellt also fest, dass Wettbewerbs- und Regulationsbehörden sich viel Zeit lassen, indem sie Switchplus gewähren lassen und so mutmasslich Präjudizien in Kauf nehmen. Ebenfalls wundert man sich, dass SWITCH als Non-Profit-Stiftung 50 Millionen Franken anhäufen konnte. Bezahlt wurde diese Summe letztlich von den .ch Domaininhabern sowie von den Universitäten und Fachhochschulen dieses Landes, also vom Steuerzahler. Das nationale Parlament hat die Interpellation noch nicht debattiert, es wäre aber gut beraten, SWITCH und Switchplus künftig genau auf die Finger zu schauen.
Geschrieben von Fredy Künzler
in Business
um
15:22
| Kommentare (4)
| Trackbacks (0)
| Top Exits (0)
Artikel mit ähnlichen Themen:
- Verkaufte Sunrise hockt auf einem 2,3 Milliarden-Schuldenberg
- BAKOM Studie: Der schweizerische Telekommunikationsmarkt im internationalen Vergleich
- Die WEKO sucht Auflagen für die Orange-Sunrise Fusion
- Tele2 ging für läppische 50 Millionen
- New York Times: Internet Traffic Begins to Bypass the U.S.
- CashDaily über die letzte Meile (ULL) - Stand Juli 2008
- SwissIX goes 10Gig
- ... und da waren es "nur" noch CHF 25.25
- Die Konsolidierung des Schweizer Webhosting Marktes
- Monopoly-Spiel von Swisscom: Bluewin ADSL im Bundle mit Swisscom Mobile
(Seite 1 von 1, insgesamt 1 Einträge)

Leserbrief im Landboten: Hellgrün (GLP) trägt ein hellbraunes Unterhemd






Neueste Kommentare