Tuesday, 30. January 2007
Die Anti-Kinderpornografie-Aktion ist ein gewaltiges Eigengoal
von Fredy Künzler
Der Artikel der Sonntagszeitung wirft unerwartet hohe Wellen: heise.de hat die Story übernommen, und nicht mal 24 Stunden danach wurden bereits über 300 Kommentare geschrieben. Eine Gruppe von Aktivisten beginnt sich unter keine-zensur.ch zu organisieren, und die Ansicht scheint sich durchzusetzen, dass die Sperrung der Kinderpornografie-Sites nicht mit Artikel 17 der Bundesverfassung vereinbar und damit verfassungswidrig sei. Ob dem tatsächlich so ist, müssen die Juristen beurteilen - ich sage diesbezüglich nichts ohne meinen Anwalt - respektive, ich habe eigentlich schon alles gesagt.
Der demokratische Diskurs über das Für oder Wider Zensur seine absolute Berechtigung. Doch jetzt kommt unweigerlich auch die Kehrseite von Zensurversuchen. Wer erinnert sich an die 'Satanischen Verse' des Authors Salman Rushdie? Ohne Verbot und Zensur hätte niemand in der westlichen Welt davon erfahren!
Der Author des lawblog.de berichtet, dass er ein glaubwürdiges Angebot der 1200 Zeilen langen URL Liste der einschlägigen KiPo Sites erhalten hätte (via bloggingtom.ch). Er habe abgelehnt. Doch wird die Liste bald ihren Weg ins Netz finden, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Statt den bisher vergleichsweise wenigen Zugriffen werden hunderte und tausende aus lauter Gwunder die schweinischen URLs anklicken. Also Leute wie du und ich, die KiPo absolut verwerflich finden und bisher den Zugang dazu nicht hatten und auch nicht suchten.
Der Kinderschutz hat sich also ein massives Eigengoal geschossen. Zensur funktioniert nicht und wird nie funktionieren. Das die für mich doch einigermassen unerwarte Erkenntnis in dieser Geschichte. Fortsetzung folgt.
Der Artikel der Sonntagszeitung wirft unerwartet hohe Wellen: heise.de hat die Story übernommen, und nicht mal 24 Stunden danach wurden bereits über 300 Kommentare geschrieben. Eine Gruppe von Aktivisten beginnt sich unter keine-zensur.ch zu organisieren, und die Ansicht scheint sich durchzusetzen, dass die Sperrung der Kinderpornografie-Sites nicht mit Artikel 17 der Bundesverfassung vereinbar und damit verfassungswidrig sei. Ob dem tatsächlich so ist, müssen die Juristen beurteilen - ich sage diesbezüglich nichts ohne meinen Anwalt - respektive, ich habe eigentlich schon alles gesagt.
Der demokratische Diskurs über das Für oder Wider Zensur seine absolute Berechtigung. Doch jetzt kommt unweigerlich auch die Kehrseite von Zensurversuchen. Wer erinnert sich an die 'Satanischen Verse' des Authors Salman Rushdie? Ohne Verbot und Zensur hätte niemand in der westlichen Welt davon erfahren!
Der Author des lawblog.de berichtet, dass er ein glaubwürdiges Angebot der 1200 Zeilen langen URL Liste der einschlägigen KiPo Sites erhalten hätte (via bloggingtom.ch). Er habe abgelehnt. Doch wird die Liste bald ihren Weg ins Netz finden, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Statt den bisher vergleichsweise wenigen Zugriffen werden hunderte und tausende aus lauter Gwunder die schweinischen URLs anklicken. Also Leute wie du und ich, die KiPo absolut verwerflich finden und bisher den Zugang dazu nicht hatten und auch nicht suchten.
Der Kinderschutz hat sich also ein massives Eigengoal geschossen. Zensur funktioniert nicht und wird nie funktionieren. Das die für mich doch einigermassen unerwarte Erkenntnis in dieser Geschichte. Fortsetzung folgt.
Geschrieben von Fredy Künzler
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Sunday, 28. January 2007
Kinderpornografie, Musikpiraterie: Provider stets mit einem Fuss im Knast
von Fredy Künzler
Die Sonntagszeitung verkürzt heute eine alte Geschichte etwas gar arg (vor allem mein Zitat). Es geht um die "freiwillige Sperrung von Kinderpornografie" durch Schweizer Provider, worüber ich hier bereits am 19. Juni des letzten Jahres geschrieben habe.
Nach dem Brief des Kinderschutz an die Provider und meinem Blogeintrag passierte mal geschlagene 7 Monate gar nichts, auch keine Reaktion seitens der Initianten. Die Sache schien in Vergessenheit geraten zu sein, bis sich eine Sonntagszeitung-Journalistin erinnert und recherchiert. Nun ist die Problematik der Kinderpornografie wieder auf dem Tisch, und die (Access-) Provider sollen wie üblich in die Verantwortung gezogen werden.
Liebe Genossin Ruth-Gaby, liebe Damen und Herren National- und Ständeräte. Bitte lest meine Bedenken, die ich vor einem halben Jahr bereits geschrieben habe. Und bitte erklärt uns Provider doch, wie sich die Sperrungen mit Artikel 17, Absatz 1 und 2 der Bundesverfassung vereinbaren lassen:
Neben dem Kinderschutz will auch die Musikindustrie über ihren Verband IFPI den Providern an den Kragen, weil nach wie vor zu viele Musik über Tauschbörsen heruntergeladen wird (zur Erinnerung: der Download ist in der Schweiz legal). Shoot the Messenger! Provider sollen stellvertrendend für ihre Kunden in die Verantwortung gezogen werden - dies berichtete pressetext.ch vor einigen Tagen.
Als Provider ist man stets mit einem Fuss im Knast. Sperren wir Kinderpornografie (sofern technisch überhaupt möglich), kann man uns wegen Ausübung von Zensur verklagen. Sperren wir nicht, kann man uns wegen Beihilfe zur Verbreitung von Kinderpornografie verklagen. Analoges gilt für Musikpiraterie. Meine Damen und Herren Parlamentarier: bitte tun Sie endlich etwas und schaffen Sie ein Gesetz, das diesem Dilemma Rechnung trägt!
Die Sonntagszeitung verkürzt heute eine alte Geschichte etwas gar arg (vor allem mein Zitat). Es geht um die "freiwillige Sperrung von Kinderpornografie" durch Schweizer Provider, worüber ich hier bereits am 19. Juni des letzten Jahres geschrieben habe.
Nach dem Brief des Kinderschutz an die Provider und meinem Blogeintrag passierte mal geschlagene 7 Monate gar nichts, auch keine Reaktion seitens der Initianten. Die Sache schien in Vergessenheit geraten zu sein, bis sich eine Sonntagszeitung-Journalistin erinnert und recherchiert. Nun ist die Problematik der Kinderpornografie wieder auf dem Tisch, und die (Access-) Provider sollen wie üblich in die Verantwortung gezogen werden.
Liebe Genossin Ruth-Gaby, liebe Damen und Herren National- und Ständeräte. Bitte lest meine Bedenken, die ich vor einem halben Jahr bereits geschrieben habe. Und bitte erklärt uns Provider doch, wie sich die Sperrungen mit Artikel 17, Absatz 1 und 2 der Bundesverfassung vereinbaren lassen:
Art. 17 MedienfreiheitWir ISPs erwarten keine Schnellschüsse, sondern Rechtssicherheit. Und dies ist in der Verantwortung des Parlaments! Deshalb, liebe Ruth-Gaby, wo ist die Motion für eine entsprechende Gesetzesvorlage? Wir Provider sind gerne kooperativ (vernünftige technische Implementationen lassen sich mit dem KOBIK schon finden), aber wir wollen nicht immer den Kopf hinhalten für gesellschaftliche und ethische Probleme.
1 Die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderer Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen ist gewährleistet.
2 Zensur ist verboten.
Neben dem Kinderschutz will auch die Musikindustrie über ihren Verband IFPI den Providern an den Kragen, weil nach wie vor zu viele Musik über Tauschbörsen heruntergeladen wird (zur Erinnerung: der Download ist in der Schweiz legal). Shoot the Messenger! Provider sollen stellvertrendend für ihre Kunden in die Verantwortung gezogen werden - dies berichtete pressetext.ch vor einigen Tagen.
Als Provider ist man stets mit einem Fuss im Knast. Sperren wir Kinderpornografie (sofern technisch überhaupt möglich), kann man uns wegen Ausübung von Zensur verklagen. Sperren wir nicht, kann man uns wegen Beihilfe zur Verbreitung von Kinderpornografie verklagen. Analoges gilt für Musikpiraterie. Meine Damen und Herren Parlamentarier: bitte tun Sie endlich etwas und schaffen Sie ein Gesetz, das diesem Dilemma Rechnung trägt!
Geschrieben von Fredy Künzler
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12:39
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Tags für diesen Artikel: ifpi, kinderpornografie, kinderschutz, musikindustrie, p2p, parlament, politik, politiker, raubkopierer, zensur
Monday, 14. August 2006
green.ch lässt den Greenblog abschalten
von Fredy Künzler
Lieber Guido. Ich dachte, du würdest über der Sache stehen. War das wirklich nötig?

Der Greenblog wurde auf Ersuchen von green.ch abgeschaltet. Dass sich der Greenblog nicht nur wohlwollend über green.ch äusserte, wurde hier bereits notiert.
green.ch müsste doch wissen, dass sich kritische Berichterstattung nicht unterdrücken lässt. Der Greenblog wird vermutlich bald schon bei einem neuen Hoster wieder online sein. Dass der Greenblog-Autor nicht gerade clever war, bei green.ch zu hosten, habe ich schon erwähnt. Doch wer weiss, vielleicht war das green-Hosting ja auch Kalkül, um durch den lausigen Zensurversuch Publicity zu gewinnen. Was ihm hiermit auch gelungen wäre.
Eine ähnliche Story betrifft den jämmerlichen Zensurversuch von 20 Minuten, um dem ungeliebten Pendlerblog zu schaden. Letzterer berichtete kürzlich "Wie wird man eigentlich so lästiges Ungeziefer wie Pendlerblog los, wenn man ein Unternehmen wie 20 Minuten führt?", und referenziert auf einen Text von PR Spezialist Peter Bütikofer. Anhand der Tipps des Ex-Microsoft Mitarbeiter und Starblogger "Scobelizer" fasst Bütikofer zusammen, wie 20 Minuten am besten mit dem Pendlerblog umgehen würde. Doch die Verantwortlichen von 20 Minuten denken wohl nicht im Traum daran.
Scobelizers Regeln würden sinngemäss auch für green.ch gelten:
(Danke für den Hinweis.)
Lieber Guido. Ich dachte, du würdest über der Sache stehen. War das wirklich nötig?

Der Greenblog wurde auf Ersuchen von green.ch abgeschaltet. Dass sich der Greenblog nicht nur wohlwollend über green.ch äusserte, wurde hier bereits notiert.
green.ch müsste doch wissen, dass sich kritische Berichterstattung nicht unterdrücken lässt. Der Greenblog wird vermutlich bald schon bei einem neuen Hoster wieder online sein. Dass der Greenblog-Autor nicht gerade clever war, bei green.ch zu hosten, habe ich schon erwähnt. Doch wer weiss, vielleicht war das green-Hosting ja auch Kalkül, um durch den lausigen Zensurversuch Publicity zu gewinnen. Was ihm hiermit auch gelungen wäre.
Eine ähnliche Story betrifft den jämmerlichen Zensurversuch von 20 Minuten, um dem ungeliebten Pendlerblog zu schaden. Letzterer berichtete kürzlich "Wie wird man eigentlich so lästiges Ungeziefer wie Pendlerblog los, wenn man ein Unternehmen wie 20 Minuten führt?", und referenziert auf einen Text von PR Spezialist Peter Bütikofer. Anhand der Tipps des Ex-Microsoft Mitarbeiter und Starblogger "Scobelizer" fasst Bütikofer zusammen, wie 20 Minuten am besten mit dem Pendlerblog umgehen würde. Doch die Verantwortlichen von 20 Minuten denken wohl nicht im Traum daran.
Scobelizers Regeln würden sinngemäss auch für green.ch gelten:
What did I tell Nestle when someone asked “how do you start?”Wäre man bei green.ch clever gewesen, hätte man den RSS Feed des Greenblog auf der green.ch Website als Rubrik "Andere über green.ch - der Greenblog" integriert ...
Listen. Listen. Listen. Er. Technorati. Technorati. Technorati.
Link to your enemies. It takes away their karmic power.
I told Quixtar to link to everyone who says that Quixtar sucks. There are QUITE A FEW!
Why do that? Well, it takes away our power to poke at your negative spots if you openly admit them. That turns throwing rocks through your front window into a boring exercise.
(Danke für den Hinweis.)
Geschrieben von Fredy Künzler
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Monday, 19. June 2006
Kampagne "Stopp Kinderpornografie im Internet!": Das Ross wird am Schwanz aufgezäumt
von Fredy Künzler
Dieser Tage erhielten die Schweizer Provider Post von der Schweizerischen Kriminalprävention SKPPSC, unterzeichnet vom SKPPSC Geschäftsleiter Martin Boess, Dr. Andrea Burgener Woeffray, der Präsidentin des Kinderschutz Schweiz und SP-Nationalrätin Dr. Ruth-Gaby Vermont-Mangold, Vorstandsmitglied des Kinderschutz Schweiz. Titel des Briefs: "Freiwillige Blockierung von kommerziellen Kinderpornographie-Websites durch Schweizer Internet Service Provider - Kampagne "Stopp Kinderpornographie im Internet!".

Man weist im Brief auf die Kampagne www.stopp-kinderpornografie.ch hin. Diese wurde letztes Jahr durch die Schweizerische Kriminalprävention SKPPSC lanciert. Die SKPPSC ist die nationale Fachstelle für Kriminalprävention der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Ein kompliziertes Vehikel - das die Schwächen der Gesetzgebung flicken soll - denn die Strafverfolgung bei Fällen von Kinderpornografie obliegt den Kantonen, was bei einem globalen Medium wie Internet eigentlich ein Witz ist.
Weiter beteiligt sind der Kinderschutz Schweiz, eine weitere nationale Fachstelle gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern (ECPAT), die ihrerseits Mitglied bei ECPAT International ist.
Zu guter Letzt ist die KOBIK involviert, die Koordinationsstelle für Internet Kriminalität.
Im Brief fodert man die Schweizer Internet Service Provider auf, Kinderpornografie Websites für den Zugriff der Kunden zu sperren. Die KOBIK hat eine Liste mit 1100 URLs kinderpornografischen Inhalts, die auf www.stopp-kinderpornografie.ch/blocking umzuleiten wären. Freiwillig, versteht sich.
Doch die Kampagne ist zu kurz gedacht.
1. wie soll ein Serviceprovider überhaupt blocken? Das haben Boess, Burgener Woeffray und Vermont-Mangold kaum bedacht. Nehmen wir an, die Kobik sendet uns die URLs der Kipo-Websites zu. Und jetzt? Ein Zwangsproxy gibt es nicht, eine zentrale Firewall auch nicht. Fake-DNS Einträge funktionieren bekanntlich ebenfalls nur sehr beschränkt. Die einzige Möglichkeit, die mir spontan einfällt, um den Zugang zu den 1100 URLs zu blockieren, wäre ein BGP4 Sperr-Feed der KOBIK, der via Route-Map auf die Aufklärungsseite umgeleitet würde. Doch auch diese Möglichkeit hat gewichtige Nachteile:
- der Serviceprovider müsste schon sehr viel Vertrauen in die KOBIK haben und massive externe Eingriffe in die Operations des Backbone zulassen (immerhin das Herz jedes ISP)
- der Kollateralschaden wäre gross: nehmen wir an, auf der IP Adresse 1.2.3.4 sei ein einschlägiges Kinderporno-Angebot gehostet, aber auch die Firmenwebsite der unbescholtenen Firma XY - letztere wäre dann plötzlich auch nicht mehr zugänglich. Und viele Websites teilen sich bekanntlich eine einzige IP Adresse (sogeanntes Name-Based Hosting - wird von RIPE so vorgeschrieben)
2. der Update der URL Liste ist nicht klar - die Kipo-URLs wechseln nämlich viel schneller, als den Behörden lieb ist. Ich wage mal die Behauptung, dass von den 1100 URLs bereits 20% veraltet sind. Es müsste also praktisch täglich eine neue Sperrliste eingespielt werden - was natürlich nur mit einem von KOBIK administrierten BGP4 Sperr-Feed vernünftig möglich wäre. Doch müsste auch hier der De-Blockierungsprozess schnell und unbürokratisch möglich sein, falls nichts strafbares auf dem Server ist.
3. die Administration der 1100 URLs durch Serviceprovider ist ein Ding der Unmöglichkeit - ich werde jedenfalls von unseren Systemadministratoren nicht verlangen, Schweinekram auf dem Netz auf Unbedenklichkeit zu prüfen, auch wenn das FDP-Ständerat Rolf Schweiger in einem Wahlkampf-Schnellschuss fordert.
4. ist die Rechtslage bei weitem nicht klar. Wo ist die Grenze zwischen Kinderschutz und Zensur? Soll ein ISP, der Datenpakete von A nach B transportiert, wirklich Zensurbehörde sein? Von der Post respektive dem Briefträger wird schliesslich auch nicht verlangt, die ausgetragenen Briefe auf moralische Unbedenklichkeit zu prüfen.
5. Warum bloss wird ein gesellschaftliches Problem auf die Serviceprovider abgeschoben? Politiker und Ethiker sollen sich diesem Problem mal richtig annehmen, und nicht einfach die schwächste Stelle der "Nahrungskette" abwürgen, wohlverstanden dadurch, indem man Kosten auf die ISP überwälzt und technisch nicht umsetzbare Dinge fordert, auch, weil grad Wahlkampf ist oder wieder mal ein politischer Erfolg notwendig scheint.
Vermutlich kommt schon bald ein findiger Mitbewerber auf die Idee, die 1100 URLs als Marketing-Gag auszunutzen ("Lieber Kunde, mit uns können sie und ihre Kinder unbesorgt surfen, weil wir Kinderporno-Websites sperren") ... oder auch die Retourkutsche ("Lieber Kunde, unser Netzwerk ist frei von Zensur, wir erlauben den Zugriff auf alle Server - weltweit").
Die Sache könnte zur Posse auf Kosten der ausgebeuteten Kinder werden. Eine solche gabs bereits in der Schweizer Internet-Geschichte: Der kläglich gescheiterte Versuch einer Waadtländer Untersuchungsrichterin, unliebsame Websites zu sperren.
Dieser Tage erhielten die Schweizer Provider Post von der Schweizerischen Kriminalprävention SKPPSC, unterzeichnet vom SKPPSC Geschäftsleiter Martin Boess, Dr. Andrea Burgener Woeffray, der Präsidentin des Kinderschutz Schweiz und SP-Nationalrätin Dr. Ruth-Gaby Vermont-Mangold, Vorstandsmitglied des Kinderschutz Schweiz. Titel des Briefs: "Freiwillige Blockierung von kommerziellen Kinderpornographie-Websites durch Schweizer Internet Service Provider - Kampagne "Stopp Kinderpornographie im Internet!".
Man weist im Brief auf die Kampagne www.stopp-kinderpornografie.ch hin. Diese wurde letztes Jahr durch die Schweizerische Kriminalprävention SKPPSC lanciert. Die SKPPSC ist die nationale Fachstelle für Kriminalprävention der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Ein kompliziertes Vehikel - das die Schwächen der Gesetzgebung flicken soll - denn die Strafverfolgung bei Fällen von Kinderpornografie obliegt den Kantonen, was bei einem globalen Medium wie Internet eigentlich ein Witz ist.
Weiter beteiligt sind der Kinderschutz Schweiz, eine weitere nationale Fachstelle gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern (ECPAT), die ihrerseits Mitglied bei ECPAT International ist.
Zu guter Letzt ist die KOBIK involviert, die Koordinationsstelle für Internet Kriminalität.
Im Brief fodert man die Schweizer Internet Service Provider auf, Kinderpornografie Websites für den Zugriff der Kunden zu sperren. Die KOBIK hat eine Liste mit 1100 URLs kinderpornografischen Inhalts, die auf www.stopp-kinderpornografie.ch/blocking umzuleiten wären. Freiwillig, versteht sich.
Doch die Kampagne ist zu kurz gedacht.
1. wie soll ein Serviceprovider überhaupt blocken? Das haben Boess, Burgener Woeffray und Vermont-Mangold kaum bedacht. Nehmen wir an, die Kobik sendet uns die URLs der Kipo-Websites zu. Und jetzt? Ein Zwangsproxy gibt es nicht, eine zentrale Firewall auch nicht. Fake-DNS Einträge funktionieren bekanntlich ebenfalls nur sehr beschränkt. Die einzige Möglichkeit, die mir spontan einfällt, um den Zugang zu den 1100 URLs zu blockieren, wäre ein BGP4 Sperr-Feed der KOBIK, der via Route-Map auf die Aufklärungsseite umgeleitet würde. Doch auch diese Möglichkeit hat gewichtige Nachteile:
- der Serviceprovider müsste schon sehr viel Vertrauen in die KOBIK haben und massive externe Eingriffe in die Operations des Backbone zulassen (immerhin das Herz jedes ISP)
- der Kollateralschaden wäre gross: nehmen wir an, auf der IP Adresse 1.2.3.4 sei ein einschlägiges Kinderporno-Angebot gehostet, aber auch die Firmenwebsite der unbescholtenen Firma XY - letztere wäre dann plötzlich auch nicht mehr zugänglich. Und viele Websites teilen sich bekanntlich eine einzige IP Adresse (sogeanntes Name-Based Hosting - wird von RIPE so vorgeschrieben)
2. der Update der URL Liste ist nicht klar - die Kipo-URLs wechseln nämlich viel schneller, als den Behörden lieb ist. Ich wage mal die Behauptung, dass von den 1100 URLs bereits 20% veraltet sind. Es müsste also praktisch täglich eine neue Sperrliste eingespielt werden - was natürlich nur mit einem von KOBIK administrierten BGP4 Sperr-Feed vernünftig möglich wäre. Doch müsste auch hier der De-Blockierungsprozess schnell und unbürokratisch möglich sein, falls nichts strafbares auf dem Server ist.
3. die Administration der 1100 URLs durch Serviceprovider ist ein Ding der Unmöglichkeit - ich werde jedenfalls von unseren Systemadministratoren nicht verlangen, Schweinekram auf dem Netz auf Unbedenklichkeit zu prüfen, auch wenn das FDP-Ständerat Rolf Schweiger in einem Wahlkampf-Schnellschuss fordert.
4. ist die Rechtslage bei weitem nicht klar. Wo ist die Grenze zwischen Kinderschutz und Zensur? Soll ein ISP, der Datenpakete von A nach B transportiert, wirklich Zensurbehörde sein? Von der Post respektive dem Briefträger wird schliesslich auch nicht verlangt, die ausgetragenen Briefe auf moralische Unbedenklichkeit zu prüfen.
5. Warum bloss wird ein gesellschaftliches Problem auf die Serviceprovider abgeschoben? Politiker und Ethiker sollen sich diesem Problem mal richtig annehmen, und nicht einfach die schwächste Stelle der "Nahrungskette" abwürgen, wohlverstanden dadurch, indem man Kosten auf die ISP überwälzt und technisch nicht umsetzbare Dinge fordert, auch, weil grad Wahlkampf ist oder wieder mal ein politischer Erfolg notwendig scheint.
Vermutlich kommt schon bald ein findiger Mitbewerber auf die Idee, die 1100 URLs als Marketing-Gag auszunutzen ("Lieber Kunde, mit uns können sie und ihre Kinder unbesorgt surfen, weil wir Kinderporno-Websites sperren") ... oder auch die Retourkutsche ("Lieber Kunde, unser Netzwerk ist frei von Zensur, wir erlauben den Zugriff auf alle Server - weltweit").
Die Sache könnte zur Posse auf Kosten der ausgebeuteten Kinder werden. Eine solche gabs bereits in der Schweizer Internet-Geschichte: Der kläglich gescheiterte Versuch einer Waadtländer Untersuchungsrichterin, unliebsame Websites zu sperren.
Geschrieben von Fredy Künzler
in Politik
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Leserbrief im Landboten: Hellgrün (GLP) trägt ein hellbraunes Unterhemd





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